Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice Inh. Heike Schäfer, Kurfürstenstraße 2, 54487 Wintrich § 1 Geltung der Bedingungen 1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von dem Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden. § 2 Angebot und Vertragsabschluss 1. Die Angebote der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preislisten sind freibleibend und unverbindlich. 2. Bei individuellen Angeboten ist die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich. 3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice verbindlich zustande, spätestens durch Erstlieferung. § 3 Preise und Kosten 1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. 2. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice aus, ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt. 4. Sämtliche Preise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager. 5. Transporte und sonstige Dienstleistungen der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. 6. Bei einer Änderung der Lohn-, Material- und/oder Zinskosten ist die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice berechtigt ihre Preise angemessen zu ändern. § 4 Zahlungsmodalitäten 1. Die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. 2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung und die Anforderung der Mietsicherheit mit der Auftragsbestätigung der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind. Die Mietsicherheit ist drei Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung fällig. 3. Die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Nach Auftragsdurchführung erstellt die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice die Schlussrechnung unter Einbezug ihrer Dienstleistungen, eventueller Mehrkosten und der Aufwendungen der Ersatzbeschaffung oder des Schadens-/Wertersatzes. Die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist berechtigt, eine Verrechnung der Schlussrechnung mit der Mietsicherheit vorzunehmen. Die Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. 5. Die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren. 6. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 5 Mietbedingungen 1. Der Kunde hat der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Für den Bestand der Wäsche gelten die im Betrieb der Firma ermittelten Zahlen. Beanstandungen hinsichtlich Menge und Güte müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich erfolgen. 2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten. 3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand im Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten. 4. Der Kunde darf die Wäsche nur im eigenen Betrieb für den vorgesehenen Zweck verwenden. Er darf sie nur durch die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice pflegen lassen. 5. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, hat der Kunde die Kosten zu tragen, anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten. 6. Die von der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice gemachten Angaben zu den technischen Daten sind Zirka Angaben und nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 7. Die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist zu Teillieferungen und Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt. 8. Die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist berechtigt den Bestand an Wäsche nach Ankündigung beim Kunden zu überprüfen. § 6 Kündigungsmöglichkeiten 1. Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit geschlossen. Das Nutzungsrecht des Kunden beginnt mit der Kalenderwoche der Erstlieferung und endet mit der Kalenderwoche des Vertragsendes. Die Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. 2. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten: a. Bei Kündigung bis 14 Tage vor Vertragsbeginn ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. b. Bei Kündigung bis 5 Tage vor Vertragsbeginn ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vor Vertragsbeginn ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt. Der Kunde kann Beanstandungen nur dann als wichtigen Grund zur Kündigung geltend machen, wenn er sie zuvor schriftlich vorgetragen hat und diese so schwerwiegend sind, dass ihm die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ist eine Nachbesserung möglich hat der Kunde der Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice dafür zunächst eine angemessene Frist einzuräumen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. 3. Kommt der Kunden mit Zahlungen in Verzug, ist die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt. § 7 Vertragsende – Ankaufpflicht 1. Endet das Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Grund, so kann die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice vom Kunden verlangen, die für ihn eingerichtete (eingesetzte und nicht eingesetzte) Wäschemenge zum Zeitwert zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Wäsche Eigentum der Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. Für den Kunden besteht kein Kaufanspruch. 2. Der Zeitwert der Wäsche errechnet sich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer der Vertragslaufzeit entsprechenden Wertminderung, mindestens jedoch 50 % des Wiederbeschaffungswertes. 3. Das Kaufverlangen der Firma gemäß Ziffer 7.1. entfällt, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, den die Firma zu vertreten hat, vorzeitig kündigt. § 8 Liefer- und Leistungszeit 1. Die Waren sind in der Zeit der ausgehängten Öffnungszeiten am Lager abzuholen bzw. abzuliefern. 2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen. 4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt und abzuholende Wäsche ordnungsgemäß bereit zu halten. Anderenfalls entfällt jede Haftung der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. 5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe für die Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen. § 9 Gewährleistung 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. 2. Eine weitergehende Haftung Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice ist ausgeschlossen. 3. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Neubeschaffung der Produkte. 4. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen, so entfällt jede Haftung der Fa. Schäfer Heissmangel & Wäscheservice. 5. Bestimmte Eigenschaften der Mietsache gelten nur dann als zugesichert, wenn die Firma Schäfer Heissmangel & Wäscheservice diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat. § 10 Haftungsausschluss Der Reinigungsbetrieb ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkannt werden (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist und/oder dies durch fachmännische Warenschau erkannt werden kann. § 11 Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Firma Schäfer § 12 Besonderes Ist eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam wird die Gültigkeit der Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet an der Stelle der unwirksamen Bestimmung neue zu vereinbaren, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.